Praxis Gunsch · München-Bogenhausen
Allgemeine Behandlungs- und Geschäftsbedingungen
Behandlungsbedingungen der Privatpraxis Gunsch. Stand: 2. November 2026. Diese Bedingungen gelten nur, soweit sie wirksam vor Vertragsschluss vereinbart werden. Bestehende Vereinbarungen werden dadurch nicht rückwirkend geändert.
1. Vertragspartner und Geltung
Diese Bedingungen betreffen den Behandlungsvertrag mit Markus D. Gunsch, Privatpraxis Gunsch, Stuntzstraße 45, 81677 München-Bogenhausen. Für medizinische Behandlungen gelten insbesondere die §§ 630a ff. BGB. Andere Leistungen, etwa betriebliche Beratung oder nicht medizinisches Training, werden ihrem Inhalt nach gesondert vereinbart.
Die Bedingungen gelten nur, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen sind. Ihr bloßer Abruf auf dieser Website begründet noch keinen Behandlungsvertrag und ändert bestehende Verträge nicht. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Bei minderjährigen Patienten werden Vertragspartner, Vertretungsbefugnis, Zahlungspflicht und die erforderlichen Einwilligungen vorab geklärt. Eine persönliche Zahlungspflicht jedes begleitenden Erwachsenen wird nicht allein durch die Begleitung begründet.
2. Untersuchung, Behandlung und Mitwirkung
Art und Umfang der Behandlung werden nach dem persönlichen Gespräch und der erforderlichen Untersuchung mit Ihnen abgestimmt. Leistungen werden im Rahmen der jeweiligen beruflichen Befugnisse erbracht.
Für eine sichere Behandlung erforderliche Angaben, insbesondere zu Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikamenten und bisherigen Behandlungen, sollen nach bestem Wissen mitgeteilt werden. Unklarheiten können im persönlichen Gespräch geklärt werden.
Die Behandlung erfolgt nach den zum Behandlungszeitpunkt maßgeblichen fachlichen Standards, soweit gesetzlich zulässig nichts anderes vereinbart ist. Ein bestimmter Behandlungserfolg wird nicht zugesichert.
Vor einer konkreten Maßnahme erfolgen die erforderliche individuelle Aufklärung über Art, Umfang, Risiken und Alternativen sowie die erforderliche Einwilligung. Die Zustimmung zu diesen Bedingungen ersetzt weder das Aufklärungsgespräch noch die Einwilligung in eine konkrete Behandlung.
3. Honorar und Kostenerstattung
Die konkrete Leistung und das Honorar werden vor Behandlungsbeginn vereinbart. Die Honorarübersicht dient der Orientierung. Maßgeblich ist die wirksam vereinbarte Leistung. Preisänderungen für künftige Leistungen werden vorab mitgeteilt und vereinbart; bereits vereinbarte Honorare werden nicht einseitig geändert.
Vereinbarte Zeitangaben berücksichtigen die jeweils erläuterte Behandlung, Dokumentation sowie Vor- und Nachbereitung. Zusätzliche Geräteanwendungen, Materialien oder andere Leistungen werden nur nach vorheriger Information und Vereinbarung gesondert berechnet.
Eine Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen, gesetzliche Krankenkassen oder Beihilfestellen richtet sich nach deren Bedingungen. Die Praxis gibt keine verbindliche Leistungszusage für einen Kostenträger. Das vereinbarte Honorar bleibt bei ausbleibender oder geringerer Erstattung geschuldet, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
Wenn erkennbar ist, dass eine vollständige Kostenübernahme nicht gesichert ist, erhalten Sie vor der Behandlung die erforderlichen Informationen zu den voraussichtlichen Kosten in Textform. Die bloße Darstellung dieser Bedingungen ersetzt diese konkrete Kosteninformation nicht.
Die GOÄ oder das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker werden nicht allein durch diese Bedingungen zu einem verbindlichen Preismaßstab für sämtliche Leistungen. Ein etwaiger abweichender Abrechnungsmaßstab muss gesondert vereinbart sein.
4. Zahlung, Rechnung und Umsatzsteuer
Die vereinbarte Vergütung ist nach dem Termin fällig und wird per Debitkarte oder Kreditkarte bezahlt, soweit keine andere wirksame Vereinbarung getroffen wurde. Die Rechnung wird im vereinbarten Rhythmus ausgestellt, gegebenenfalls gesammelt am Monatsende. Die Fälligkeit ist von einer möglichen Erstattung durch Dritte zu unterscheiden.
Heilbehandlungen sind bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Eine fehlende ärztliche Verordnung allein entscheidet nicht über die Steuerpflicht; maßgeblich sind insbesondere der therapeutische Zweck und die berufliche Qualifikation.
Soweit Leistungen nicht steuerbefreit sind, gilt der zutreffende gesetzliche Umsatzsteuersatz. Anfallende Umsatzsteuer ist im vorab vereinbarten Endpreis enthalten und wird auf der Rechnung entsprechend ausgewiesen.
5. Terminabsage und bedingtes Ausfallhonorar
Die vereinbarte Behandlungszeit wird für Sie reserviert. Absagen oder Verschiebungen müssen spätestens 72 Werktagsstunden vor dem Termin bei der Praxis eingehen. Für die Rückrechnung zählen sämtliche Stunden von Montag bis Samstag. Sonntage und gesetzliche Feiertage am Praxisort München werden vollständig übersprungen. An den berücksichtigten Tagen zählen jeweils alle 24 Stunden, unabhängig von den Öffnungszeiten der Praxis. Maßgeblich ist die Ortszeit in München. Bitte teilen Sie eine Verhinderung möglichst frühzeitig mit.
Für Termine, die erst innerhalb dieser Absagefrist vereinbart werden, gilt keine rückwirkende Absagefrist. Ein mögliches Ausfallhonorar richtet sich auch dann ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Über Doctolib gebuchte Termine können Sie über den Link in Ihrer Bestätigungs-E-Mail, im Browser oder in der Doctolib-App stornieren oder verschieben. Ist die Onlinefunktion nicht verfügbar, informieren Sie die Praxis bitte unverzüglich. Andere gesetzlich zulässige Erklärungswege bleiben unberührt.
Bei verspäteter Absage – auch wegen Krankheit – oder Nichterscheinen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf die vereinbarte Vergütung des ausgefallenen Termins bestehen. Allein die Unterschreitung der Absagefrist begründet keinen Zahlungsanspruch.
Ausgangspunkt der Berechnung ist das wirksam vereinbarte Honorar für den konkret reservierten Termin. Hiervon werden ersparte Aufwendungen, anderweitiger Verdienst und Erwerb, dessen Erzielung böswillig unterlassen wurde, nach § 615 Satz 2 BGB abgezogen. Der danach verbleibende Anspruch wird auf höchstens 160 Euro begrenzt; er übersteigt in keinem Fall das gebuchte Termin-Honorar. Bei vollständiger anderweitiger Vergütung desselben Zeitraums wird kein zusätzliches Ausfallhonorar verlangt. Sie können nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist. Die gesetzlichen Anforderungen an die Darlegung und den Nachweis eines Anspruchs werden dadurch nicht zu Ihren Lasten verändert.
Kein Anspruch besteht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen, etwa wenn die Praxis die vereinbarte Behandlung selbst nicht hätte erbringen können. Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere soweit § 627 BGB eingreift, bleiben unberührt.
Ob eine Erklärung eine Terminverschiebung, eine Absage oder eine Kündigung des Behandlungsvertrags enthält, richtet sich nach ihrem Inhalt und den Umständen. Diese Bedingungen legen dies nicht pauschal zulasten des Patienten fest.
Ohne gesetzliche Feiertage im Berechnungszeitraum gilt: Termin am Montag um 10 Uhr → Zugang der Absage spätestens am vorherigen Donnerstag um 10 Uhr. Termin am Dienstag um 10 Uhr → spätestens am vorherigen Freitag um 10 Uhr. Termin am Mittwoch um 10 Uhr → spätestens am vorherigen Samstag um 10 Uhr. Fällt ein gesetzlicher Feiertag in den Zeitraum, verschiebt sich der späteste Absagezeitpunkt entsprechend weiter zurück.
6. Haftung und persönliche Gegenstände
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Die Haftung für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
Ein etwaiges Mitverschulden wird ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Für persönliche Gegenstände gelten ebenfalls die gesetzlichen Haftungsregeln. Ein pauschaler Haftungsausschluss wird nicht vereinbart.
7. Vertraulichkeit und Kontaktwege
Die Praxis verarbeitet erforderliche Kontakt-, Termin- und Behandlungsdaten auf der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Die Zustimmung zu diesen Bedingungen ist keine pauschale datenschutzrechtliche Einwilligung.
Schweigepflichtentbindungen, Fotoaufnahmen sowie über die gesetzlichen Befugnisse hinausgehende Übermittlungen werden erforderlichenfalls gesondert und zweckbezogen geregelt. Gesundheitsunterlagen werden nicht allein aufgrund dieser Bedingungen über gewöhnliche E-Mail oder WhatsApp versandt.
Freiwillige Einwilligungen in Kontaktwege oder andere Verarbeitungen können Sie jederzeit für die Zukunft gegenüber der Praxis widerrufen. Gesetzliche Verarbeitungs- und Aufbewahrungsbefugnisse bleiben unberührt. Die Ablehnung oder der Widerruf eines freiwilligen Kontaktwegs führt nicht automatisch zur Beendigung der Behandlung.
8. Ende des Vertrags und individuelle Vereinbarungen
Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben bestehen. Bereits erbrachte und wirksam vereinbarte Leistungen werden nach den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen abgerechnet. Die Regelung zum Ausfallhonorar erweitert gesetzliche Vergütungsansprüche nicht über ihre Voraussetzungen hinaus.
Individuelle Absprachen haben Vorrang. Aus Beweisgründen sollen sie in Textform festgehalten werden; wirksame individuelle mündliche Vereinbarungen bleiben möglich.
Es gelten die gesetzlichen Zuständigkeits- und Gerichtsstandsregeln. Eine für Verbraucher nachteilige ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung wird nicht getroffen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; für den Fortbestand der übrigen Regelungen gilt § 306 BGB.
